Mittelalter (Judenschule)
Der erste schriftliche Nachweis für jüdisches Leben in Saalfeld lässt sich um 1326 datieren, als die Region unter der Herrschaft der Grafen von Schwarzburg stand. Die jüdische Gemeinde Saalfelds bildete eine Sondergemeinde ohne politische Rechte. In den Saalfelder Statuten, die im Stadtrechtsbuch niedergeschrieben wurden, heißt es wie folgt:
„Von der Würdigkeit der Stadt
Wir Heinrich und Günther Grafen von Schwarzburg bekennen öffentlich gegenüber allen, die dieses gegenwärtige Buch hören oder lesen, dass wir dem Rat zu Saalfeld vier gemästete Gänse von den Juden zu Saalfeld, seien sie wenige oder viele derselben, zuteil werden lassen. Man soll zwei geben am heiligsten Burkard Abend (14. Oktober) und zwei am Heiligen Martins Abend (11. November) und das soll stetig sein.“
Der Abgabezins der jüdischen Bürger Saalfelds war demnach bereits im Mittelalter anders bemessen als der ihrer christlichen Mitbürger. Die Statuten besagten ebenfalls, dass eine Rückzahlung von Schulden an Juden pflichtmäßig geschehen müsse, solange nicht durch zwei Christen Beschwerde eingelegt wurde. Sahen zwei christliche Bürger der Stadt Saalfeld den Anspruch eines Juden auf die Rückzahlung einer Schuldensumme nicht gegeben, so hatte der jüdische Geldverleiher keine Chance, seine Geldmittel zurückzuerhalten. Über die Anzahl der im Mittelalter in Saalfeld ansässigen Juden lässt sich keine genaue Aussage treffen, als dass die Zahlen sehr schwankend waren. Diese Annahme lässt sich der Aussage „seien se wenig oder viel derselben“ aus dem Stadtrechtsbuch entnehmen. Ein weiterer Beleg für praktiziertes jüdisches Leben in Saalfeld geht aus den Verkaufsaufzeichnungen der Saalfelder Judenschule hervor. Dieser Begriff bezeichnete im mittelalterlichen Sprachgebrauch eine Synagoge. Der Verkauf dieser Schule beziehungsweise Synagoge ist demnach der einzige Beweis für einen größeren jüdischen Gebetsraum in Saalfeld.